Schulhof CD: Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem AG Altenburg abgelehnt

Schulhof CD: Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem AG Altenburg abgelehnt

Mit Beschluss vom 26. März wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen angeblicher “Volksverhetzung” im Zusammenhang mit einer Verteilaktion der Schulhof CD ” 60 Minuten Musik gegen 60 Jahre Umerziehung” im Altenburger Land ABGELEHNT!

Im Beschluss heisst es unter anderem:

Das Verteilen der Schulhof-CD “60 Minuten Musik gegen 60 Jahre Umerziehung” stellt keine Volksverhetzung im Sinne des § 130 StGB dar.Die genannten Lieder verleugnen, billigen oder verharmlosen nicht den Völkermord nach §130 Abs. 3 StGB.

Im folgenden werden die monierten Liedtexte einzeln aufgeführt und deutlich gemacht, dass es sich hier nicht -wie von der Staatsanwaltschaft behauptet- pauschal um die Leugnung von Völkermord oder dergleichen geht, sondern die Texte beispielsweise die US amerikanische Außenpolitik behandeln.

Das Gericht kommt deshalb zu dem Schluss:

In keinem der vorgenannten Lieder ist der Völkermord wörtlich bezeichnet und läßt sich auch nicht aus dem Gesamtzusammenhang des betreffenden Liedes herauslesen. Dieser ist auch in der Einleitung nicht der Fall.Dort geht es in der zitierten Stelle um alleinige Täterschaft der Deutschen, “die nur die Deutschen als Täter sieht”, es geht nicht um die Leugnung des Völkermordes. Ein darüber hinausgehender Erklärungswert ist dieser Zeile, auch im Gesamtkontext, nicht zuzuschreiben.

Das Gericht hat somit richtigerweise erkannt, dass die Staatsanwaltschaft -in bekannter Manier- versucht kritische Texte mit den Argumenten der “Leugnung von Verbrechen” zu stoppen, welche gar nicht in einem solchen Kontext zu verstehen sind.

Nach dem Freispruch eines weiteren Aktivisten in Wunsiedel vor einigen Tagen, liegt damit also der zweite Beschluss eines Gerichtes über die Strafbarkeit bzw. das Fehlen Selbiger vor und dürfte für weitere Anklagen bzw. Anzeigen sehr wichtig sein…

Interessant dürfte damit die Anfechtung der Indizierung werden, welche damit natürlich ihren rechtlichen Boden deutlich verliert und erfolgreich abgeschlagen werden kann!

Der Beschluss kann bei uns erfragt werden und wir versenden ihn dann per E Post als Rechtshilfe!

2 Kommentare für “Schulhof CD: Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem AG Altenburg abgelehnt”

  1. Da sieht man wiedermal das Gericht zu Gericht unterschiedliche ansichten zu Deutschem Recht haben. Die frage die sich mir da aufwirf, wieso kann man Gesetze unterschiedlich auslegen?
    Sind nicht Gesetze dazu da um eine Grundfeste eines Staates zu sein , und deren Ordnung zu schützen?
    Wie kann es sein , dass jeder Richter diese so auslegt wie er Persönlich beliebt?

    Also kann man heutzutage nur hoffen , dass man einen Richter bekommt der kein Poltisches Weltbild hat und nicht sogenannte “Täter oder andersdenkenden” vorverurteilt.

    …..aber ob es da noch Richter gibt?

  2. [...] Schulhof CD: Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem AG Altenburg abgelehnt [...]

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